Covid-19 Update 21.9.2020

Mit 21.9.2020 ist die nächste  Covid – 19 – Lockerungsverordnung in Kraft getreten.

Wir haben daher die Handlungsempfehlungen des ÖDV überarbeitet und der aktuellen Rechtslage angepasst. Wir ersuchen daher insbesondere die Vereine, die bisherigen Handlungsempfehlungen durch die nunmehr aktualisierten auszutauschen und weiterhin für die Spieler zur Einsicht bereitzuhalten.

Die Handlungsempfehlungen als PDF

Folgende Änderungen seien besonders hervorgehoben, Details dazu sind z.B. den Handlungsempfehlungen zu entnehmen:

    • Veranstaltungen (dazu zählen ausdrücklich auch Sportveranstaltungen) ohne zugewiesene und gekennzeichnete Sitzplätzen mit mehr als 10 Personen in geschlossenen Räumen sind untersagt (§ 10 Abs. 2). Veranstaltungen bis zu 10 Personen somit ohne Einschränkungen zulässig.
    • Gemäß Aussendung der Sport Austria vom 20. September 2020 können in einer Sportstätte auch mehrere Gruppen mit je 10 Personen parallel trainieren, falls eine Durchmischung ausgeschlossen werden kann.
    • Personen, die zur Durchführung der Veranstaltung erforderlich sind, sind in der jeweiligen Höchstzahl nicht einzurechnen (§ 10 Abs 2 und 3)

Ein Muster des Präventionskonzeptes als PDF

Weiterhin Good Darts!

Euer
ÖDV-Vorstand

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