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- Kategorie: Uncategorised
- Erstellt am Freitag, 31. Mai 2024
- Geschrieben von Martin Rauch
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Ö1 - Moment am Sonntag
- Kategorie: Uncategorised
- Erstellt am Montag, 31. Januar 2022
- Geschrieben von Martin Rauch
https://oe1.orf.at/player/20220130/666588
In der vergangenen "Moment am Sonntag"-Sendung auf Ö1 hat die Redaktion auch den Ö1-Zuhörern Darts nähergebracht. Recherchen in ganz Österreich und Interviews mit vielen verschiedenen Personen und unterschiedlichen Sichtweisen haben eine angenehme, unaufgeregte und sachliche Annäherung an den Dartssport ergeben.
Bea Sommersguter hat dabei Hobby-Spieler, Gastronomen, Profispieler und Funktionäre zu den Grundlagen des Sports befragt und es ist eine tolle Collage über Darts in Österreich und darüber hinaus entstanden. Danke Ö1!
#darts #oedv #WDF #PDC #oe1 #ORF
Neue Covid-19 Verordnung, gültig ab 19.5.2021
- Kategorie: Uncategorised
- Erstellt am Mittwoch, 19. Mai 2021
- Geschrieben von Martin Rauch
Neue Verordnung: Öffnungen in allen Bereichen
Die mit 19.5. 00 Uhr in Kraft tretende neue Verordnung bringt Öffnungen in allen Bereichen mit sich.
Was das für unseren Sport bedeutet findet ihr in den aktualisierten Handlungsempfehlungen.
Zur Info hier auch das betreffende Bundesgesetzblatt.
COVID-19-Einschränkungen: Offener Brief des Präsidenten von Sport Austria, LH a.D. Hans Niessl an Österreichs Sport
- Kategorie: Uncategorised
- Erstellt am Sonntag, 01. November 2020
- Geschrieben von Martin Rauch
Hier ein offener Brief des Präsidenten von Sport Austria, LH a.D. Hans Niessl, zur aktuellen Situation im österreichischen Sport: http://www.dartsverband.at/images/aussendungen/COVID-19-Einschraenkungen_Offener_Brief_Sport_Austria.pdfÂ
Die Presseaussendung zu den aktuellen Entwicklungen findet ihr hier:Â https://www.sportaustria.at/de/ueber-uns/sport-austria/presse/pressemeldungen/sport-austria-fordert-6-punkte-programm/
Covid-19 Update 25.10.2020
- Kategorie: Uncategorised
- Erstellt am Sonntag, 25. Oktober 2020
- Geschrieben von Martin Rauch
Mit 25.10.2020 ist die nächste Covid – 19 – Verordnung in Kraft getreten.
Wir haben daher die Handlungsempfehlungen des ÖDV überarbeitet und der aktuellen Rechtslage angepasst. Wir ersuchen daher insbesondere die Vereine, die bisherigen Handlungsempfehlungen durch die nunmehr aktualisierten auszutauschen und weiterhin für die Spieler zur Einsicht bereitzuhalten.
Die Handlungsempfehlungen als PDF
Die Eckpunkte der neuen Verordnung / Novelle zur Maßnahmenverordnung
(Quellen: Sport Austria – BSO, Maßnahmenverordnung, 3. und 4. COVID-10-MV-Novelle):
Die Änderungen treten mit Ablauf des 24.Oktober 2020, also am Sonntag, 25.Oktober 2020, 00:00 Uhr in Kraft.
1)     Bei der Sportausübung ist der Mindestabstand von 1 Meter einzuhalten, kurzfristige Unterschreitung ist erlaubt. Das bedeutet, daß auch bei aktiver Ausübung des Dartsportes dieser Abstand einzuhalten ist, jedoch kurzfristig – etwa beim Vorbeigehen am Schreiber – unterschritten werden kann.
2)     Höchstgrenzen bei nicht zugewiesenen Sitzplätzen indoor 6 Personen. Zur Durchführung notwendige Personen wie z.B. 2 Teams bei Mannschaftssportarten oder Betreuer zählen dabei weiterhin nicht. Die Ligen können damit gespielt werden, Turniere nicht.
3)     Parallele Gruppen ohne Durchmischung und mit Abstand zueinander sind weiterhin möglich.
4)     Mund-Nasen-Schutz ist indoor auch am Sitzplatz zu tragen, bei der unmittelbaren Sportausübung nicht.
5)     Die Sitzplatzkapazität ist auf max. 50 tatsächlich zur Verfügung stehende Plätze zu begrenzen. Bei mehr als 50 Sitzplätzen ist ein COVID-19-Beauftragter zu bestellen und ein COVID-19-Präventionskonzept zu erstellen.
6)     Speisen / Getränke:
Dazu nachfolgend die Interpretation von Sport Austria solange keine weitere Klarstellung bzw. Änderung seitens der Ministerien folgt:
Speisen und Getränke mit Ausnahme von Wasser dürfen erst ab einer Veranstaltungsdauer von mindestens drei Stunden verabreicht werden, außer der Gastronomiebetrieb ist nicht eigentlicher Teil der Veranstaltung (z.B. Vereinskantine ist unabhängig von Veranstaltungen immer geöffnet – es könnten also auch Gäste vor Ort sein, die nicht an der Veranstaltung teilnehmen).
Die Teilnehmer an Ligaspielen können daher wie bisher bewirtet werden.
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Der Vorstand des ÖDV
Die „Sportstätte“ in der Gastronomie im Rahmen der COVID Maßnahmenverordnung
- Kategorie: Uncategorised
- Erstellt am Donnerstag, 01. Oktober 2020
- Geschrieben von Martin Rauch
In den sozialen Medien kursieren Berichte bzw. Interpretationen, wonach die Ausübung des Dartsportes in einem Gastlokal, wo es auch normalen Geschäftsverkehr, andere Gäste etc. gibt, nicht in einer Sportstätte erfolgen würde und demnach aufgrund der aktuellen Rechtslage Mund- und Naseschutz (MNS) auch beim Spielen getragen werden müsse.
Angeblich wäre diese Auskunft vom Sportministerium erteilt worden. Dies ist nicht richtig! Seitens des Ministeriums wurde eine Auskunft mit diesem Inhalt nicht erteilt.
In einem Ferngespräch am 30. September 2020 mit dem zuständigen Sektionschef im Sportministerium haben wir diese Frage ausführlich erörtert und lässt sich der Rechtsstandpunkt des Sportministeriums kurz wie folgt zusammenfassen:
Unter der Voraussetzung, dass die Einrichtung / Anlage, in der der Dartssport ausgeübt wird (Boardanlage oder Automat je samt Zubehör) in einem eindeutig abgegrenzten Bereich, der für das allgemeine Publikum nicht zugänglich ist, angelegt ist, handelt es sich dabei um eine Sportstätte im Sinne der Maßnahmenverordnung (gesetzliche Grundlagen sind unten angeführt), womit sowohl der Mindestabstand, als auch die Pflicht zum Tragen eines MNS entfällt.
Steht ein eigener Raum ausschließlich für die Ausübung des Dartsportes zur Verfügung, handelt es sich eindeutig um eine Sportstätte, befindet sich die Sportstätte in einem allgemein frei zugänglichen Bereich des Gastlokales, ist der Spielbereich so abzugrenzen, dass das Betreten dieses Bereiches durch andere Personen, als die am Spiel unmittelbar Beteiligten, verhindert wird.
Zu beachten ist, dass im abgegrenzten Spielbereich keinerlei gastronomische Betätigung, keine Bewirtung erfolgen darf, dieser Bereich muss ausschließlich der Ausübung des Dartsportes vorbehalten sein und darf auch nur von den unmittelbar am konkreten Spiel beteiligten Personen betreten werden.
Unter diesen Prämissen handelt es sich auch bei den in gastronomischen Lokalen etablierten Spielstätten um Sportstätten im Sinne der Maßnahmenverordnung und braucht kein MNS getragen und der Mindestabstand nicht eingehalten zu werden.
Hier die gesamte Aussendung inkl. gesetzlicher Grundlagen abrufen
Covid-19 Update 21.9.2020
- Kategorie: Uncategorised
- Erstellt am Montag, 21. September 2020
- Geschrieben von Martin Rauch
Mit 21.9.2020 ist die nächste Covid – 19 – Lockerungsverordnung in Kraft getreten.
Wir haben daher die Handlungsempfehlungen des ÖDV überarbeitet und der aktuellen Rechtslage angepasst. Wir ersuchen daher insbesondere die Vereine, die bisherigen Handlungsempfehlungen durch die nunmehr aktualisierten auszutauschen und weiterhin für die Spieler zur Einsicht bereitzuhalten.
Die Handlungsempfehlungen als PDF
Folgende Änderungen seien besonders hervorgehoben, Details dazu sind z.B. den Handlungsempfehlungen zu entnehmen:
- Veranstaltungen (dazu zählen ausdrücklich auch Sportveranstaltungen) ohne zugewiesene und gekennzeichnete Sitzplätzen mit mehr als 10 Personen in geschlossenen Räumen sind untersagt (§ 10 Abs. 2). Veranstaltungen bis zu 10 Personen somit ohne Einschränkungen zulässig.
- Gemäß Aussendung der Sport Austria vom 20. September 2020 können in einer Sportstätte auch mehrere Gruppen mit je 10 Personen parallel trainieren, falls eine Durchmischung ausgeschlossen werden kann.
- Personen, die zur Durchführung der Veranstaltung erforderlich sind, sind in der jeweiligen Höchstzahl nicht einzurechnen (§ 10 Abs 2 und 3)
Ein Muster des Präventionskonzeptes als PDF
Weiterhin Good Darts!
Euer
ÖDV-Vorstand
Covid update 14.9.2020
- Kategorie: Uncategorised
- Erstellt am Dienstag, 15. September 2020
- Geschrieben von Martin Rauch
Mit 14.9.2020 ist die 10. Novelle zur Covid – 19 – Lockerungsverordnung in Kraft getreten, kundgemacht wurde diese Verordnung am 12.9.2020.
Wir haben daher die Handlungsempfehlungen des ÖDV überarbeitet und der aktuellen Rechtslage angepasst. Wir ersuchen daher insbesondere die Vereine, die bisherigen Handlungsempfehlungen durch die nunmehr aktualisierten auszutauschen und weiterhin für die Spieler zur Einsicht bereitzuhalten.
Diese Vorschriften treten mit Ablauf des 31. Dezember 2020 außer Kraft, die weitere kurz– , mittel– und langfristige Entwicklung sowohl bis zu diesem Datum als auch darüber hinaus ist nicht vorhersehbar. Wir werden Euch über allfällige Änderungen jeweils kurzfristig informieren
Die Handlungsempfehlungen als PDF
Folgende Änderungen seien besonders hervorgehoben:
- Beim Betreten (des Dartlokales, der gastgewerblichen Betriebsstätte etc.) ist eine den Mund – und Nasenbereich abdeckende mechanische Schutzvorrichtung zu tragen.
- Die Obergrenze der Teilnehmer an einer Veranstaltung wurde deutlich reduziert.
Weiterhin Good Darts!
Euer
ÖDV-Vorstand
Covid update 1. 7. 2020
- Kategorie: Uncategorised
- Erstellt am Donnerstag, 02. Juli 2020
- Geschrieben von Martin Rauch
Mit 1. Juli 2020 tritt die 6. Covid–19 –Lockerungsverordnung–Novelle in Kraft, im Folgenden die wichtigsten Änderungen im Überblick:
• Wegfall der Verpflichtung zum Tragen eines Nasen– Mund– Schutzes auch für Servicepersonal
• Wegfall des Mindestabstandes bei der Sportausübung
• Veranstaltungen bis 100 Personen sind ohne weitere Einschränkungen möglich
Die Handlungsempfehlungen wurden entsprechend überarbeitet und sind hier abrufbar.
Endgültig haben wir das Ziel noch nicht erreicht, sind jedoch am besten Weg dazu.
Weiterhin Good Darts!
Euer ÖDV Vorstand
Corona update 15. Juni 2020
- Kategorie: Uncategorised
- Erstellt am Montag, 15. Juni 2020
- Geschrieben von Martin Rauch
Mit 15. Juni 2020 ist die 5. Novelle zur Covid – 19 – Lockerungsverordnung in Kraft getreten, kundgemacht wurde diese Verordnung am 13. Juni 2020.
Wir haben daher die Handlungsempfehlungen des ÖDV überarbeitet und der aktuellen Rechtslage angepasst. Wir ersuchen daher insbesondere die Vereine, die bisherigen Handlungsempfehlungen durch die nunmehr aktualisierten auszutauschen und weiterhin zur Einsicht durch die Spieler bereitzuhalten.
Die Handlungsempfehlungen als PDF
Folgende Änderungen seien besonders hervorgehoben:
- grundsätzlicher Wegfall der Pflicht zum Tragen eines Mund– und Nasenschutzes
- Unterschreitung des 2 m Abstandes bei der aktiven Sportausübung ist kurzfristig möglich (bisher war das Unterschreiten nur „ausnahmsweise kurzfristig“ möglich). Das bedeutet  für die Praxis, dass auch eine regelmäßige Unterschreitung des 2 m Abstandes im Spielverlauf dann problemlos möglich ist, wenn sie jeweils nur von kurzer Dauer ist.
- Die Sperrstunde wurde von 23:00 Uhr auf 1:00 Uhr des Folgetages verlegt
Weiterhin Good Darts!
Euer
ÖDV-Vorstand